![]()
Auszug aus den
Vergabebestimmungen des Zwingergütesiegel.
Zwingergütesiegel des PSK

1. Allgemeines
Hervorgehoben werden sollen Züchter
und Zwinger einschl. Umfeld. Die Aufzucht muß
vorbildlich sein sowohl aus
zuchthygienischer als auch aus der Sicht artgerechter
Haltung.
Korrekte Einhaltung der Zuchtordnung
und der Eintragungsbestimmungen des PSK, sowie der Tierschutzauflagen, sind
selbstverständlich.
2. Voraussetzungen
1. Mindestens fünf Jahre Mitglied im
PSK, ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Es müssen mindestens fünf Würfe
gezüchtet worden sein, die ohne
Beanstandungen im PSK - Zuchtbuch eingetragen wurden.
3. Der
Züchter verpflichtet sich nicht mehr als drei Würfe jährlich zu züchten.
4. Der Züchter kümmert sich in
verantwortlicher Weise um das Wohlergehen der alten
Hunde.

5. Ausschließliche Zwingerhaltung
oder zu enge
Unterbringung berechtigen nicht zum
Antrag. Alle Hunde des Züchters müssen sich
(wenigstens zeitweise) auch in der
Wohnung des Züchters aufhalten können. Das gilt auch
für die Welpen besonders bei
kleinen Rassen.
6. Die Ausläufe für die Welpen müssen
großzügig und abwechslungsreich gestaltet
sein. Die VDH - Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind zu
beachten.

7. Der Züchter verpflichtet sich, die
Hündin nach dem ersten
Zuchteinsatz erneut auf einer Zuchtschau vorzustellen.
8. Bei sehr großen Würfen muß der
Hündin bis zum nächsten
Zuchteinsatz (Decktag) eine Ruhepause von mindestens
15 Monaten gewährt werden.( Zwerge mehr als 5 Welpen).
Eine längere Zuchtpause kann auch wegen
Konditionsmangels der Hündin, unabhängig von ihrer
vorher geworfenen Welpenzahl, auferlegt werden.
Das
Zwingergütesiegel wird auf der Ahnentafel und im Zuchtbuch eingetragen.

![]()
HJ-Kwittek@t-online.de Feedback-Formular