Zwingergütesiegel

 

Auszug aus den Vergabebestimmungen des Zwingergütesiegel.

Zwingergütesiegel des PSK

1. Allgemeines

Hervorgehoben werden sollen Züchter und Zwinger einschl. Umfeld. Die Aufzucht muß

vorbildlich sein sowohl aus zuchthygienischer als auch aus der Sicht artgerechter Haltung.

 

Korrekte Einhaltung der Zuchtordnung und der Eintragungsbestimmungen des PSK, sowie der Tierschutzauflagen, sind selbstverständlich.

 

 

2. Voraussetzungen

1. Mindestens fünf Jahre Mitglied im PSK, ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik

    Deutschland.

2. Es müssen mindestens fünf Würfe gezüchtet worden sein, die ohne  

    Beanstandungen im PSK - Zuchtbuch eingetragen wurden.

 

3. Der Züchter verpflichtet sich nicht mehr als drei Würfe jährlich zu züchten.

 

4. Der Züchter kümmert sich in verantwortlicher Weise um das Wohlergehen der alten

    Hunde.

5. Ausschließliche Zwingerhaltung oder zu enge  

    Unterbringung berechtigen nicht zum

    Antrag. Alle Hunde des Züchters müssen sich  

    (wenigstens zeitweise) auch in der

    Wohnung des Züchters aufhalten können. Das gilt auch  

    für die Welpen besonders bei

    kleinen Rassen.

 

6. Die Ausläufe für die Welpen müssen großzügig und abwechslungsreich gestaltet   

    sein. Die VDH - Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind zu beachten.

7. Der Züchter verpflichtet sich, die Hündin nach dem ersten  

    Zuchteinsatz erneut auf einer Zuchtschau vorzustellen.

 

8. Bei sehr großen Würfen muß der Hündin bis zum nächsten  

    Zuchteinsatz (Decktag) eine Ruhepause von mindestens 

    15 Monaten gewährt werden.( Zwerge mehr als 5 Welpen). 

     Eine längere Zuchtpause kann auch wegen 

     Konditionsmangels der Hündin, unabhängig von ihrer 

     vorher geworfenen Welpenzahl, auferlegt werden.

 

Das Zwingergütesiegel wird auf der Ahnentafel und im Zuchtbuch eingetragen.

 

 

 

 

 

 

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